Die Grünen legen einen Gestaltungsvorschlag für die Bahnhofstraße Ost vor.
So könnte der Bereich vor der Schranke aussehen.
Antrag:
An Herrn
Bürgermeister
S. Rotering
An Herrn
Fachbereichsleiter
R. Eisler
An den
Vorsitzenden des Ausschusses für Planen, Bauen und Umwelt
Herrn T. Leyer
An die
Fraktionen im Rat der
Gemeinde Bönen
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie einen alternativen Planungsvorschlag unserer Fraktion, der sich auf die in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Umwelt vorgestellten aktualisierten und überarbeiteten Gestaltungsvorschläge für die Bahnhofstraße OST bezieht.
(Siehe TO: Vorlagen-Nr.: 220/10 2. Ergänzung/Planungsstand Bahnhofstraße Ost (Juli 2022) – 2. Ergänzung September 2022)
Wir haben uns nach der og. Sitzung ausführlich fraktionsintern noch einmal mit den og. aktualisierten Planungen befasst und dabei eine Planungsvariante entwickelt, die einerseits die Absprachen mit den anliegenden Gewerbetreibenden nicht in Frage stellt, jedoch Aspekte wie Aufenthaltsqualität, klimatische Wirksamkeit, Verkehrsraumgestaltung und Fahrradfreundlichkeit mehr in den Vordergrund rückt.
Aus unserer Sicht wird der Aspekt der Sichtachse zur „alten“ FuZo in einer anderen, jedoch funktionaleren Form aufgenommen. Dieser Planungsvorschlag ist mit den anstehenden baulichen Veränderungen im Bahnhofsumfeld der neuen Mitte kompatibel.
Sie erhalten eine Planskizze, eine entsprechende fachliche Begründung und einen Auszug aus den diesbezüglichen Richtlinien für den Straßenentwurf.
Unsere Fraktion stellt diesen Antrag für die Ratssitzung am 20.10.2022:
„Der Rat der Gemeinde Bönen möge unter dem Tagesordnungspunkt
„Vorlagen-Nr.: 220/10 2. Ergänzung/Planungsstand Bahnhofstraße Ost (Juli 2022) – 2. Ergänzung September 2022:“
auch den von der Bündnisgrünen Ratsfraktion vorgelegten Alternativvorschlag diskutieren und darüber abstimmen.“
Friedhelm Lange
Fraktionssprecher
Begründung:
Sanierung Bahnhofstraße Ost
Abschnitt 1: Poststr. – Bachstr.
Der neueste Entwurf der Verwaltung/des Ingenieursbüros sieht einen begrünten Mittelstreifen mit einer Breite von 3,25 m vor. Des Weiteren sind zwei barrierefreie Parkplätze, eine Haltestelle für den Bürgerbus enthalten, sowie die privaten Stellplätze der Volksbank wieder zugänglich. Ansonsten ist gegenüber dem Entwurf vom Herbst 2021 keine Veränderung ersichtlich.
Insbesondere die sehr schmalen Gehwege sind weiterhin vorhanden. Speziell auf der Südseite beträgt die Gehwegbreite lediglich 2,20 m. Bei einer solchen Breite ist ein Begegnungsverkehr zwischen Fußgängern (ggf. mit Rollatoren, Kinderwagen, Rollstühlen) nur sehr erschwert möglich. In unmittelbarer Nähe befinden sich zudem die Längsparkplätze. Wird hier eine Fahrzeugtür geöffnet, ragt diese in den Gehwegbereich und reduziert die nutzbare Breite erheblich. Zudem ist bei den Geschäften (Apotheke) mit Auslagen vor dem Geschäft zu rechnen, hierfür ist kein Platz vorhanden. Auch ein (kurzer) Aufenthalt (z.B. sich unterhaltende Passanten) ist nicht möglich bzw. reduziert die Durchgangsbreite bedeutend.
Auf der Nordseite ist die Gehwegbreite mit 2,90 m etwas größer, an der Querungshilfe beträgt die Breite vor der Baumscheibe jedoch lediglich 2 m. Dies ist als Aufstell-/Wartebereich wenig.
Auch für erforderliche Einbauten bieten die geplanten Gehwege sehr wenig Platz. Z.B. werden voraussichtlich wieder Schilder zur Parkregelung erforderlich (Parkscheibe). Diese müssten ebenfalls in den 2,20 bzw. 2,90 m breiten Gehweg gestellt werden, ebenso ggf. Masten für die Straßenbeleuchtung.
Des Weiteren sind Bereitstellorte für Mülltonnen zu beachten. In diesem Abschnitt der Bahnhofstraße werden an bis zu drei Tagen in einer Woche die unterschiedlichen Mülltonnen geleert. Diese müssen jeweils an geeigneten Orten an der Straße aufgestellt werden.
Der nördliche Behindertenparkplatz ist so angeordnet, dass eine Baumscheibe samt Baum entfallen muss.
Die Bäume in Straßenmitte tragen nicht ausreichend zur Verschattung des Straßenraums bei. Bei sommerlichen Hitzelagen steht die Sonne sehr hoch, d.h. der Schatten der Bäume würde lediglich die Fahrspur Richtung Bahnübergang erreichen. Fußgänger auf der Nordseite würden der Sonne voll ausgesetzt sein.
Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) als einschlägige Richtlinie für den Entwurf stellen für den Straßenraumentwurf beispielhafte Lösungen für typische Entwurfsituationen zur Verfügung (s. Anlage). Für Örtliche Geschäftsstraßen bzw. Hauptgeschäftsstraßen mit einer Breite von ca. 24 m sind dabei beispielhafte Querschnitte angegeben, die neben der Kfz-Fahrbahn, Längsparkplätzen und Radverkehrsanlagen Gehwegbreiten zwischen 4 und 5 m vorsehen. Alternativ können nach RASt 06 individuelle Entwürfe erstellt werden. Hierbei wird für Gehwege eine Mindestbreite von 2,50 m gefordert. In Geschäftsbereichen sind diese um zusätzliche Flächen für das Verweilen vor Schaufenstern
(1,00 m) bzw. für Auslagen und Vitrinen (1,50 m) zu vergrößern. Damit ergibt sich wiederum eine Mindestbreite von 3,50 – 4,00 m.
Vor diesem Hintergrund ist die Anlage eines 3,25 m breiten Mittelstreifens, der von niemandem genutzt werden kann, ungünstig. Diese Fläche sollte besser den Seitenräumen zugeschlagen werden.
Alternativ zum Entwurf der Verwaltung wird die in der Anlage dargestellte Straßenraumaufteilung vorgeschlagen.
Alternativvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hierbei entfällt der Mittelstreifen. Die zusätzlich verfügbare Breite wird auf die beiden Gehwege so verteilt, dass Breiten von 4,15 m (im Norden) bzw. 4,20 m (im Süden) entstehen. Die Querungshilfe wird auf 2,50 m reduziert. Dies entspricht noch den empfohlenen Breiten nach RASt 06. Die Fahrspuren werden an dieser Stelle verschwenkt und auf eine Breite von 3,00 m reduziert. Dies trägt auch zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit bei.
Die Linksabbiegerspuren werden ebenfalls auf eine Breite von 3,00 m reduziert (gem. Kap. 6.3.1 der RASt).
Hierdurch kann die Gehwegbreite von > 4 m grundsätzlich über die gesamte südliche Länge (auch vor der Sparkasse) zur Verfügung gestellt werden.
Die nördliche Wartefläche an der Querungshilfe kann auf 2,50 m vergrößert werden.
In den Parkstreifen werden Baumscheiben angeordnet. Im südlichen Parkstreifen wird in einer doppelten Baumscheibe eine Bank als Sitzgelegenheit aufgestellt. Die Baumscheiben erhalten eine Breite von 4,00 m, um den Bäumen ausreichend Raum zur Verfügung zu stellen. An diesen Stellen reduziert sich die Gehwegbreite auf ca. 3 m. Auf der Nordseite werden so im Sommer auch schattige Bereiche entlang des Gehwegs ermöglicht, in denen eine Erholung von der starken Sonneneinstrahlung für Fußgänger möglich ist.
Der nördliche Behindertenparkplatz wird so verschoben, dass die dort vorhandene Baumscheibe und der Baum erhalten werden können.
Im Eckbereich Bahnhofstraße/Bachstraße wird die Platzsituation neugestaltet. Hier kann auch eine Sitzgelegenheit aufgestellt werden. Die Darstellung ist nur beispielhaft, ggf. kann hier auch eine Lösung gefunden werden, die die vorhandenen Pflanzbeete besser mit einbindet. Ebenso ist es denkbar, an weiteren Standorten Bänke aufzustellen (z.B. an den einzelnen Baumstandorten).
Die Straße wird durch die geänderte Baumanordnung und den aufgewerteten Eckbereich am Rossmann stärker durchgrünt. Die Aufenthaltsqualität wird hierdurch wesentlich verbessert.
Durch die Anordnung der Bäume in den Parkstreifen reduziert sich die Anzahl der verfügbaren Parkplätze um drei gegenüber dem Bestand. Dies wird jedoch kompensiert, indem insgesamt acht Fahrradbügel im Straßenraum aufgestellt werden. So entstehen 16 zusätzliche Stellplätze
für Fahrräder, im Kreuzungsbereich zur Poststraße sind diese von der Länge her auch für größere Fahrräder (Lastenräder, Anhänger) nutzbar.
Ein städtebaulicher Bezug zur Fußgängerzone kann über die Materialwahl erfolgen. Die Fußgängerzone weist mittig ein graues Pflasterband auf und in den Seitenbereichen rotes Pflaster. Dazwischen befindet sich beidseitig eine Baumreihe. Durch die Wahl roter Pflastersteine ergäbe sich in der Bahnhofstraße ein ähnliches Bild: graue Fahrbahn mittig, beidseitig Baumreihen und dann rote Gehwegflächen.
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