Einstellung eines Haushaltsansatzes von 5.000,00 Euro für die Anschaffung beweglicher Vermögensgegenstände für die VHS in den Haushalt 2020
Der Rat der Gemeinde möge beschließen, einen Haushaltsansatz von 5.000,00 Euro für die Anschaffung beweglicher Vermögensgegenstände für die VHS in den Haushalt 2020 der Gemeinde Bönen einzustellen.
Zur Begründung:
Die VHS Kamen-Bönen benötigt für eine erfolgreiche, attraktive, effiziente und dauerhafte Arbeit in ihren Räumlichkeiten neben geeigneten Räumlichkeiten auch eine geeignete Ausstattung, die beschafft und ergänzt werden muss.
Nur so kann sie ihre Aufgaben erfüllen. Wir beantragen deshalb eine Planungsstelle einzurichten und mit einem finanziellen Erstansatz von 5.000,00 Euro auszustatten. Nicht verbrauchte Mittel aus diesem Ansatz sollen in die folgenden Jahre übertragen werden bzw. nach Verbrauch ergänzt werden.
Beantragt und so beschlossen!
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