Unsere Fraktion stellt den Antrag „Steinzeit in den Vorgärten beenden!“ und bittet um dessen Beratung spätestens in der Sitzung des Ausschusses für Plan, Bauen und Umwelt am 20.09.2019.
Wir sind selbstverständlich damit einverstanden, wenn dieser Antrag schon in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2019 und im Rat am 11.07.2019 beraten wird.
Antrag:
- Bei Bauleitplanungen in Bönen gelten ab sofort folgende Festsetzungen:
- Vorgärten * sind vollflächig mit Vegetation zu begrünen und dauerhaft zu erhalten.
- Befestigte Flächen sind nur für die erforderlichen Zufahrten/Stellplätze, Zuwege und Müllstandplätze zulässig.
- Die flächige Gestaltung der Vorgärten mit Materialien wie z.B. Schotter und Kies ist unzulässig.
*Als Vorgärten gelten hier die Grundstücksflächen zwischen der Grenze der öffentlichen und/oder der privaten Erschließungsanlage, von der die Zuwegung zum Hauseingang erfolgt und der bis zu der seitlichen Grundstücksgrenze verlängerten, vorderen Baugrenze oder –linie.
Zur Begründung:
Auch in Bönen ist ein unübersehbarer Trend deutlich geworden, der die ökologische Binnenstruktur unserer Gemeinde negativ beeinflusst:
Die Verödung der Vorgärten durch das Anlegen von sogenannten Steingärten.
Über deren Ästhetik braucht hier nicht diskutiert werden, hier seien zunächst grundlegende ökologische Überlegungen zu dieser Art der „Gartengestaltung“ genannt.
- Hecken, Stauden und Grünflächen werden durch ökologische Kies- und Schotterflächen ersetzt bzw. ökologisch wertvollere Vorgartengestaltungen erfolgen erst gar nicht, weil die vermeintlich pflegeleichteren Steinwüsten den Vorzug erhalten.
- Unter diese Steingärten werden in der Regel sogenannte „Unkrautschutzfolien“ verlegt, durch die die Flächen hermetisch versiegelt werden.
- Unabhängig vom jeweiligen Erscheinungsbild, das ja vielleicht noch als „persönlicher“ Geschmack gelten könnte, reduziert sich dadurch die Artenvielfalt in unserer Gemeinde, denn nicht nur Schmetterlinge, Marienkäfer, Bienen und Hummeln (die Aufzählung ist logischerweise nicht vollzählig), sondern auch Vögel finden in diesen Steingärten keine Nahrung.
- Nicht zuletzt ist auch der Mensch direkt betroffen: Kiesflächen heizen sich in der Sonne wesentlich stärker auf als der von Pflanzen beschattete Erdboden, wodurch das Mikroklima beeinträchtigt wird.
- Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit nutzt selbstverständlich, wenn die BürgerInnen überzeugt werden sollen, ihre Gärten ökologisch sinnvoll umzugestalten. Das gilt in erster Linie für den Altbestand an sogenannten „Steingärten“. Vorgaben, wie sie unser Antrag nennt, sind für die zukünftige Gartengestaltung durchaus sinnvoll und bindend zu vereinbaren.
Angenommen, auf Fördersumme 6.000,- Euro und um eine Förderung für Dachbegrünung ergänzt.
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