Antrag der Bündnisgrünen Fraktion auf Reduzierung der Geschwindigkeit im Bereich der Lenningser Straße bis zur Kamener Straße

Unsere Fraktion stellt den Antrag, die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Lenningser Straße ab Ortausgangsschildsschild bis zur Kamener Straße zu prüfen und – falls eine Geschwindigkeitsbegrenzung möglich ist – diese zeitnah umzusetzen. Wir bitten um Beratung dieses Antrages in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Umwelt am 12.03.2020 und in der Sitzung des Rates der Gemeinde Bönen am 26.03.2020.

Begründung:

Auf der Lenningser Straße und den von ihr abgehenden Querstraßen gilt sinnvollerweise die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsregelung erhöht insgesamt die Verkehrssicherheit auf dieser Straße im Wohngebiet und wird von den Verkehrsteilnehmern mehr oder minder eingehalten.

Die 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung wird am südlichen Ende in der Straße „Südfeld“ fortgeführt. Die Geschwindigkeitsregelung auf der Lenningser Straße endet am Ortsschild und bis zur Kamener Straße ist damit keine Geschwindigkeit für die Verkehrsteilnehmer vorgegeben.

Die Lenningser Straße ist auf dieser Strecke sehr kurvig, sehr schmal, an den Straßenrändern von Bäumen und Buschwerk und renaturierten Wegesrändern und Bachläufen geprägt. Sie ist hier eine beliebte Strecke für SpaziergängerInnen mit und ohne Hund, WalkerInnen, JoggerInnen und RadfahrerInnnen. Einzelne Wohnhäuser und landwirtschaftliche Betriebe sind hier lokalisiert. In den Dämmerungszeiten wird die Straße sehr häufig von Wild gekreuzt.

Die Straße birgt insgesamt für die verschiedenen Nutzergruppen ein deutliches Gefährdungspotential, da keine Geschwindigkeitsbegrenzung hier existiert und es häufig zu „spannenden“ Begegnungen kommt, wenn Autofahrer mit unangemessener Geschwindigkeit und gelegentlich auch sehr raumgreifend und „mittig“ diese Straße befahren.

Zwar wird diese Straße in der Unfallstatistik nicht als Unfallschwerpunkt genannt, aber was meistens gut geht, geht irgendwann auch einmal schief. Unfallprävention muss hier Vorrang haben, auch wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht sicherstellen kann, dass AutofahrerInnen sich an diese halten und verantwortungsbewusst fahren.

Aus unserer Sicht ist eine Begrenzung auf höchstens 50 km/h angebracht.