Liebe Leserinnen und Leser, |
die Corona-Krise beeinflusst auch weiterhin die Arbeit des NRW-Landtags. Deshalb unterscheidet sich auch diese Ausgabe von „Landtag Aktuell“ erneut von unserem üblichen Newsletter zu Beginn der Sitzungswoche. Wie schon bei der Sondersitzung am vergangenen Dienstag wird auch die Zusammenkunft des NRW-Parlaments an diesem Mittwoch eine besondere sein. Anders als ursprünglich geplant, werden die Abgeordneten nur an einem Tag statt an drei Tagen beraten. Die Tagesordnung wird auf dringend notwendige Beratungspunkte reduziert. Um aus Sicherheitsgründen ausreichend Abstand im Plenarsaal gewährleisten zu können, werden erneut weniger Parlamentarier*innen in Düsseldorf vor Ort sein.
Im Mittelpunkt der Sitzung stehen auch inhaltlich selbstredend die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf Nordrhein-Westfalen. So hat die Landesregierung erneut eine Unterrichtung angekündigt und bringt einen Entwurf für ein Gesetz zur Bewältigung der Corona-Pandemie ein. Trotz der kurzfristigen Vorlage des Gesetzes haben wir es über das Wochenende eingehend geprüft und haben bei einigen Regelungen erhebliche fachliche und auch verfassungsrechtliche Bedenken. Grundrechtseingriffe müssen immer – auch in Krisenzeiten – erforderlich und angemessen, also verhältnismäßig sein. Eine solche Abwägung können wir beim vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung nicht erkennen. So greift die Landesregierung beispielsweise mit der Bestimmung, dass medizinisches und pflegerisches Personal zur Mitarbeit in Krisenzeiten verpflichtet werden kann, tief in Grundrechte wie die Berufsfreiheit ein – anders als der Bund. Die Regierung von Ministerpräsident Laschet wollte, dass dieses weitreichende Gesetz in einen beschleunigten Verfahren an nur einem Tag verabschiedet wird. Dieses verkürzte Vorgehen lehnen wir ab und haben es gemeinsam mit der SPD-Fraktion verhindert. Wir wollen ein angemessenes und gründliches Beratungsverfahren. Auf unser Drängen ist nun geplant, dass nach der heutigen ersten Lesung und Beratung am kommenden Montag Sachverständige, unter anderem die Kommunalen Spitzenverbände und Verfassungsrechtler*innen, angehört werden und der Landtag am Gründonnerstag erneut zusammenkommt, um über das Gesetz und Änderungen daran abzustimmen. Diese Änderungen müssen nach unserer Ansicht umfassend sein und betreffen wie bereits erwähnt verfassungsrechtliche Bedenken, aber beispielsweise auch den Ausgleich für Ausgaben der Kommunen wegen Maßnahmen des geplanten Infektionsschutzgesetzes, schulpolitische und Regelungen zur Arbeit der Kommunalparlamente. Unterstützung für unsere Städte und Gemeinden – Grünes Maßnahmenpaket für die NRW-Kommunen Finanzielle Engpässe dürfen die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsämter, von Krisenstäben aber auch sonstiger Beratung und Versorgung nicht gefährden. Damit die NRW-Kommunen während und nach der Krise handlungsfähig bleiben, haben wir als Grüne Fraktion ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgelegt. Mit unserem vorgeschlagenen Soforthilfe-Programm plädieren wir unter anderem dafür, haushaltsrechtliche Vorgaben so zu ändern, dass die Kommunen zahlungsfähig bleiben und Haushaltssperren vermieden werden. Das Land muss Steuermindereinnahmen durch Corona mithilfe direkter Finanzhilfen abfedern und die Elternbeiträge für ausgefallene Betreuungszeiten – anders als von CDU und FDP bislang vorgesehen – komplett übernehmen. Aktuell laufende, noch von Rot-Grün beschlossene Investitionsprogramme wie der Stärkungspakt Stadtfinanzen und das Konzept „Gute Schule 2020“ müssen verlängert werden. Die Regierung von Ministerpräsident Laschet muss zudem endlich die Pro-Kopf-Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz erhöhen und vollständig die Versorgung von Geduldeten finanzieren. In unserem Entschließungsantrag finden sich alle unseren konkreten Punkte zur Unterstützung der Kommunen auf einen Blick.
Bleiben wir auch in diesen Zeiten in Kontakt Alles Gute wünscht Ihre Grüne Landtagsfraktion NRW |
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