Ergebnisse der grünen Haushaltsklausur 2023

Es reizt in diesem sehr, die aktuelle Haushaltssituation mit Zitaten des legendären Karl Valentin zu beschreiben, dessen Todestag sich auch just 09.09.2023 zum 75zigsten Mal jährt:

Karl Valentin wusste, dass früher die Zukunft ja auch schon mal besser war und hoffte, dass es nicht so schlimm wird, wie es jetzt schon aussieht.“

Aber – schauen wir einfach mal den Fakten ins Auge: Der HH 2023 wird (Stand 01.12.2023) mit einem Minus von 4 582 885 Euro abschließen. Wahrscheinlich wird das Minus noch deutlicher ausfallen, denn es müssen noch Sanierungsarbeiten (z. B. Sanierung Dach „Realschulturnhalle“) eingepreist werden, die zum genannten Zeitpunkt noch nicht absehbar waren.

Die Krisen der letzten drei Jahre haben klargemacht, der Haushaltsausgleich ist in diesem und den folgenden Jahren nur deshalb machbar und planbar, weil in weiser Voraussicht in den „guten“ Jahren Rücklagen geschaffen und Schulden abgebaut wurden. Das ist das Ergebnis einer soliden, weitsichtigen gemeindlichen Finanzpolitik – in der Vergangenheit haben wir da ganz anderes erlebt.

Gefordert sind hier Verwaltung und Politik, den Spagat zwischen solider Haushaltsplanung und Gemeindeentwicklung zu schaffen.

Die Projekte und Aufgaben, wie Schulerweiterungen, -sanierungen, Sportpark, Bürgerhaus, Bahnhofstraße OST

……….müssen dabei trotz der widrigen Umstände, die durch die aktuelle Personalnot und Materialknappheit gekennzeichnet sind, aktiv weiter nach vorne gebracht werden.

Wenn politische Forderungen gestellt werden, müssen dabei Nachhaltigkeit und Machbarkeit im Fokus stehen – nicht allein der erhoffte öffentliche Applaus.

Schulentwicklung:

Das aktuelle Schulentwicklungsgutachten hat klar ausgesagt, dass eine deutliche Erweiterung beider Grundschulen und der jeweiligen OGS nötig ist. Wir favorisieren die Erweiterung beider Schulen an ihren jeweiligen Standorten. Wir halten es für machbar, dass an beiden Standorten Erweiterungen in die Fläche möglich sind.

Was wir nun im ersten Halbjahr 2023 erwarten, ist eine Machbarkeitsstudie für die Erweiterung dieser Schulen an ihren jetzigen Standorten, die bauliche Vorschläge macht, finanzielle Eckdaten gibt und den Zeitplan umreißt.

Bahnhofstraße „OST“:

Nach den langen Diskussionen um Planungen und Bauabschnitte erwarten die BürgerInnen nun endlich konkrete bauliche Maßnahmen – das muss 2023 gelingen.

Der „mittlere“ Bauabschnitt wird sicherlich planerisch herausfordernd und im Prozess der Meinungsbildung noch schwieriger, als wir es bisher in diesem Projekt schon gewohnt werden. Die Problematik der Straßenbreiten, der sicheren Rad- und Fußwege, der Anzahl der Stellplätze, die Ansprüche der AnwohnerInnen auf ihre „gewohnten „Stellplätze“ geben dem Ganzen eine spezielle „Würze“.

Wir betonen an dieser Stelle, dass wir als einzige Fraktion einen diskussionsfähigen Alternativvorschlag zur den Planungen des Planungsbüros gemacht haben, der zeigt, wir können nicht nur reden, sondern auch fachlich sauber planen. Dieser Vorschlag geht nun als Alternativplanung zum Entwurf des Planungsbüros mit in die Bürgerbeteiligung ein.

Positiv sehen wie es, dass im HH 2023 Mittel für Flächenerwerb entlang dieses Abschnittes eingestellt sind – Flächen, die für RadfahrerInnen, FußgängerInnen und Stellplätze von Nöten sind.

Bauen in Bönen – Auf der Kiße:

  • Grundsätzliches und „auf der Kiße“ liegt dem WA schon vor!

InlogParc:

Wir möchten ganz deutlich herausstellen, dass es einen Ratsbeschluss zur Prüfung von Flächen zur Nutzung von Windenergie im Gewerbegebiet gibt. Die Suche nach geeigneten Flächen muss weitergehen und den sich ändernden Standortkriterien und Genehmigungsbedingungen angepasst werden.

Die aktuellen kleinteiligen Aufnahmen der Gemeindeflächen zur Grundsteuerreform sollten hier bereits genutzt werden, um vorsorglich die Flächen für geringere Siedlungsabstände neu zu bewerten. Das muss schon jetzt geschehen und nicht erst, wenn der rechtliche Rahmen da ist und sich alle Investoren wieder darauf stürzen. Getreu dem Motto: Besser haben als brauchen.

Weihnachten in Bönen“

Wir stellen den Antrag zum HH 2023, den diesbezüglichen Ratsbeschluss zur Erweiterung der Weihnachtsbeleuchtung im Jahr 2023 noch nicht umzusetzen und die vorgesehenen HH-Mittel in Höhe einzusparen. Dies begründet sich so:

  • Einerseits wird hierdurch Energie/CO 2 eingespart.

  • Andererseits möchten wir, dass die Kostenstruktur für das Anbringen bez. Abmontieren der Weihnachtsbeleuchtung durch die GSW überprüft und im Rat vorgestellt wird.

  • Auf die Weihnachtsbeleuchtung im Jahr 2022 bezogen waren das um die 18 00 Euro. Wir wollen wissen, wie die GSW diese Kosten erklärt und welche Kostensteigerung dann eine Erweiterung der Beleuchtung mit sich bringt.

VHS Bergkamen Bönen/Alte Mühle:

Nachdem nun die „Alte Mühle“ saniert ist und für das Gemeinde Archiv und die VHS zur Verfügung steht, nachdem auch das Nebengebäude saniert wurde, ist es an der Zeit, über eine mittelfristige Sanierung der Toilettenanlage nachzudenken.

Wir werden beantragen, eine Kostenschätzung zu erarbeiten.

Multikulturelle Woche/Kinder- und Jugendnetzwerk

Wir gehen davon aus, dass für die Durchführung der „Multikulturellen Woche“ im Jahr 2023 verwaltungseits Sponsorenmittel eingeworben werden, die sicherstellen, dass die „Multikulturelle Woche“ finanziell abgesichert ist.

Sollte dies wider Erwarten nicht gelingen, stellen wir jetzt schon in Aussicht, dass wir dazu rechtzeitig einen Antrag stellen werden, diese Mittel über außerplanmäßig aus dem laufenden Haushalt zu decken. Als finanzieller Anhaltspunkt gilt hier der Kostenrahmen der letzten „Multikulturellen Woche“.

Ausgehend von den Ergebnissen des Gespräches gehen Wir gehen ebenso sicher davon aus, dass die Durchführung des „JUKI-Days 2023“ durch Sponsorenmittel sichergestellt ist. Das ist als Ergebnis eines Gespräches zwischen Vertreterinnen des in Bildung befindlichen Kinder- und Jugendnetzwerkes für Bönen, dem Bürgermeister und dem Vorsitzenden des Ausschusses für Familie, Sport und Kultur Anfang Januar festzuhalten.

Als finanzieller Anhaltspunkt gilt hier der Kostenrahmen des letzten „JUKI-Days“.

Hinweis: Die jeweils „Durchführenden“ sollten dafür Sorge tragen, rechtzeitig den Finanzierungsbedarf/die Planungen der Gemeinde mitzuteilen.

Grundsätzliches zum Bauen in Bönen

und zum geplanten Neubaugebiet auf der Kiße!

Die Diskussion um Bauen in Bönen und speziell um den Bebauungsplanes 47/Auf der Kiße wird auch im Jahr 2023 weitergehen und unsere Positionen werden von Seiten der Anlieger und von Seiten gewisser politischer Mitbewerber „gewohnt“ deutlich und nicht immer sachlich angegangen werden.

Deshalb hier der (erneuerte) Versuch, die grüne Sicht der Dinge darzustellen und einmal mehr grundsätzliche Positionen zur Baulandentwicklung, zur Planung von Neubaugebieten, zum Bauen im Bestand darzustellen.

  • Innergemeindliche Verdichtung, Revitalisierung, Bauen im Bestand hat/hatte für uns immer Vorrang – so wird es auch bleiben.

 

Beispiele: das von uns angestoßene Programm „Jung kauft Alt“, Zustimmung zu den Baugebieten „Lenningser Straße/Berliner Straße“, „Kirchstraße“, geplante Bebauung Sportgelände „Rehbusch“, ehemaliges Kettlergelände in Flierich

 

  • Für uns ist der ökologische Standard, der bei Neubauten umgesetzt wird, von zentraler Wichtigkeit.

 

So sind wir dafür, durch Gestaltungssatzungen zu verhindern, das neue „Gärten des Grauens (Steingärten)“ entstehen, Photovoltaikverwendung als bindend in Bausatzungen aufzunehmen – das fand im Rat bisher keine Mehrheit.

 

Neubaugebiete müssen –wenn überhaupt- mit städtebaulichem und ökologischem Augenmaß geplant werden. Sie dürfen keine pauschalen Angebote darstellen, sondern müssen sich am Bedarf orientieren.

 

  • Wir stellen fest, dass es in Bönen einen Bedarf für Wohnungsbau gibt, der nur mit Augenmaß und Sachverstand umgesetzt werden kann.

 

Das belegt die demographische Entwicklung innerhalb der Gemeinde, der steigende Bedarf an Kitas, das Wachsen der Grundschulen. Das ist jedoch für uns kein baupolitischer Freifahrtschein. Ob und wie diesem Bedarf in Anbetracht der Zinsenentwicklung und der nicht nur im Baubereich massiv steigenden Preise entsprochen werden kann, ist sorgfältig zu prüfen.

 

 

  • Städtebauliche Überlegungen zur Verkehrsinfrastruktur, Erreichbarkeit von Bahn- und Busverbindungen, Einkaufsmöglichkeiten, ökologische Konsequenzen und der entstehende Landschaftsverbrauch sind zentrale Kriterien bezüglich der Planung und Gestaltung von Neubaugebieten

 

  • Wir sind ganz klar der Meinung, dass die Entwicklung eines Baugebietes „Auf dem Rehbusch“ absoluten Vorrang bei der Entwicklung von Neubaugebieten hat. Wir werden uns dafür stark machen, dass hier ökologische Gesichtspunkte beim Bauen (Photovoltaik, Einsatz von Wärmepumpen, keine Steingärten…) unbedingt Beachtung finden.

 

  • Jegliche Baumaßnahmen müssen bezüglich ihrer konkreten Umweltauswirkungen beurteilt und bewertet werden. Dazu müssen folgende Maßnahmen abgearbeitet werden:

 

  • die Kartierung von vorhandener Fauna und Flora,
  • die artenschutzfachliche Bewertung,
  • die Bilanzierung und Bewertung des Flächenverbrauches und dessen Kompensation,
  • der ökologische Standard der Bauten hinsichtlich der dazu eingesetzten Materialien (Betrachtung der CO2-Bilanz der Baustoffe, z.B. in Bezug auf Beton mit schlechter CO2-Bilanz/Naturbaustoffe wie heimische Hölzer mit deutlich besserer CO2-Bilanz),
  • die Betrachtung von Mikroklimatischen Standortfaktoren wie Frischluftschneisen und Retentionsräumen von Vorflutern.

Die Erfassung, Bewertung und abschließende Bilanzierung dieser Kriterien im Kontext mit dem möglichen städtebaulichen Nutzen muss alleinig die Grundlage aller kommunalpolitischen Entscheidungen für oder gegen eine Bebauung sein.

 

Für die die Planung einer möglichen Bebauung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 47 „AUF DER KIßE“ bedeutet, dass:

 

  • Zum planerischen Sachstand:

 

Der Rat hat mit seinem letzten Beschluss im Jahr 2022 beschlossen, einen planerischen Prozess zu starten, der dann, wenn Planungsergebnisse konkretisiert vorliegen, final beurteilt werden muss. Dann werden wir sehen, was abzulehnen oder zu genehmigen ist. Wir werden dann gemäß der og. Kriterien entscheiden.

 

  • Zur ökologischen Bilanzierung:

 

Wir werden dafür Sorge tragen, dass ein wertiges, sachkundiges Gutachten für das gesamte Baugebiet in die Entscheidungsfindung einfließt und entsprechend Beachtung findet.

Wir werden sicherstellen, dass dieses Gutachten „unabhängig und sachkompetent“ ist. Wir werden unsererseits eine umfängliche ökologische Bewertung vornehmen.

 

  • Bezüglich des so genannten „Naturwaldes“ ist weiterhin das Folgende zu betonen:

 

 

  • Er stellt „nur“ einen Teil des gesamten Planungsgebietes dar. Der gerne in der Diskussion verwandte Begriff „Naturwald“ ist eine unkorrekte Beurteilung. Es handelt sich um eine ehemalige „Zechen-/Industriefläche“, auf der sich eine Ruderalvegetation (*) in Form einer waldähnlichen Mischung aus Gehölzen und Solitärbäumen entwickelt hat. Diese Pflanzenvergesellschaftung ist typisch für Sukzessionsflächen auf ehemaligen Montanbrachen.

  • Für eine potentielle Bebauung muss analog zu den Maßnahmen Goetheschule, KITA und Sportpark auf Grund der Historie der Fläche zunächst eine Altlastenprüfung erfolgen.

  • Im nördlichen Bereich des Baugebietes „Auf der Kiße“ befinden sich Ackerflächen, die an die Paul-Weniger-Straße anschließen und deren Bebauung geprüft werden sollte.

  • In diesem Bereich liegt ein „Knick“ (eine Hecke nebst Grabenstruktur) von hoher Schutzwürdigkeit – das gilt es in diesem Zusammenhang zu beachten.

  • Die Fokussierung in der öffentlichen Diskussion auf das besagte Waldstück ist politisch für einige nützlich, geht an der gesamten Sachlage jedoch vorbei. Das Baugebiet „Auf der Kiße“ ist mehr als der Wald und in Gänze differenzierter zu betrachten als es bisher geschehen ist.

Zusammenfassend ist deshalb aus unserer Sicht also zu betonen, dass Überlegungen zu einer Wohnbebauung im Bereich des Planungsgebietes des Bebauungsplanes 47 „Auf der Kiße“ sich nicht nur verkürzend auf das besagte Waldstück beziehungsweise und dessen Erhalt beziehen dürfen.

Hier ist ein differenzierteres und sachlicheres planerisches Denken sinnvoll, das auch und besonders den nördlichen Bereich des Planungsgebietes ins Auge fasst, um wesentliche Teile bzw. den gesamten „Wald“ in Gänze zu erhalten.

Dieser sollte dann im Zuge der Gesamtmaßnahme eine ökologische Aufwertung und ein Pflegekonzept erhalten, um dann seinen Erhalt als Erholungsfläche und Rückzugsraum für die Tierwelt langfristig zu erhalten.

Abschließend noch einige Bemerkungen zur politischen Diskussion im Umfeld der Beschlussfassung zum Bereich Bauen in Bönen zum Jahresende 2022:

  • wer ökologisch bindende Bauauflagen und Gestaltungssatzungen ablehnt,

  • wer ablehnt, dass an der Kirchstraße eine innerstädtische Verdichtung mit einem bisher in Bönen nicht erreichten ökologischen Standard erfolgt,

  • wer grundsätzlich der Meinung ist, dass in Bönen Bauland erschlossen werden muss,

  • wer sich aber außenwirksam gegen gewisse Neubaugebietsplanungen stemmt,

der hat im Kern ein spezielles Glaubwürdigkeitsproblem.

Die kritische Position der Anliegenden zum Baugebiet und für den Schutz des sogenannten „Naturwaldes“ ist aus deren Perspektive vielleicht verständlich, verkürzt aber den gesamten Sachverhalt.

Wir Grünen haben uns hier umfänglich mit dem Bereich „Bauen in Bönen“ und speziell mit der Problematik des Bebauungsplanes 47/Auf der Kiße befasst und sind zu den oben umrissenen Positionen, Einschätzungen und Vorgehensweisen gekommen.

Einfacher wäre es gewesen, alle Planungen in Bausch und Bogen abzulehnen, unreflektiert nur zuzustimmen oder auch im Lauf einer kontroversen öffentlichen Diskussion unser Mäntelchen in den Wind zu hängen.

………………… aber einfach machen wir es uns und auch anderen traditionell sowieso nicht!

 

Friedhelm Lange

(Fraktionssprecher)

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